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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CoreX Management – Hendrik Garske

Stand: Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen CoreX Management (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden („Auftraggeber").

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:

  • • IT-Support und Helpdesk-Leistungen
  • • Planung, Betreuung und Optimierung von IT-Infrastrukturen
  • • Client-Management, Rollouts und Systemverwaltung
  • • Dokumentation, Beratung und Prozessunterstützung

2.2 Leistungsbeschreibung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

4.3 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • • alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen,
  • • den erforderlichen System- und Zutrittszugang zu ermöglichen,
  • • einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen,
  • • notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

§ 6 Leistungszeit und Verzug

6.1 Fristen

Vereinbarte Fristen gelten als eingehalten, wenn die Leistung fristgerecht bereitgestellt wurde.

6.2 Verzögerungen

Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Ausfälle oder anderer Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen angemessen.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Mängel

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

7.2 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der erbrachten Leistung.

§ 8 Haftung

8.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt:

  • • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • • nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes.

8.2 Haftungsbeschränkung

Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dann auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Datensicherung

Der Auftraggeber ist selbst für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherung hätten vermieden werden können, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11 Kündigung

11.1 Ordentliche Kündigung

Laufende Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Abtretung

Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.

§ 13 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

14.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

14.4 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Kontakt

CoreX Management – Hendrik Garske

Delbrückstraße 62

25541 Brunsbüttel